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Der Unternehmerkredit verhilft meist zu einer mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen im In- und Ausland.
Das geschieht im Normalfall zu einem sehr günstigen Zinssatz. Investitionen wie Gründstücke und Gebäude, Baumaßnahmen oder
der Kauf von Maschinen, Einrichtungsgegenständen und Anlagen lassen einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten und
werden somit gefördert.
Die Beschaffung und Aufstockung des Waren-, Material- oder Ersatzteillagers sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung oder
die Übernahme eines bestehenden Unternehmens werden ebenfalls durch den Unternehmerkredit gefördert. Außerdem gehören
Leasinggesellschaften, die sich größtenteils in Privatbesitz befinden, zu den Unternehmen, denen der Unternehmerkredit
zusteht.
Der Unternehmerkredit ist vor allem für die Förderung von fachlich-kaufmännisch qualifizierten Existenzgründern vorgesehen.
Freiberuflich Tätige sowie gewerbliche Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Millionen Euro können ebenfalls
mit einer Förderung durch den Unternehmerkredit rechnen.
Der Unternehmerkredit ermöglicht eine Förderung von maximal zehn Millionen Euro pro Vorhaben. Bei einem Unternehmerkredit an
Unternehmen bzw. freiberuflich Tätige, der bereits seit zwei Jahren besteht, ist es möglich, dass das durchleitende
Kreditinstitut eine 50-prozentige Haftungsfreistellung erhält. Normalerweise beträgt die Kreditlaufzeit des
Unternehmerkredits bis zu zehn Jahre bei maximal zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Einräumung eines endfälligen
Darlehens ist auf Wunsch mit einer Maximallaufzeit von 12 Jahren möglich.
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